Aktionskreis Graffitikultur in Oldenburg (AkGO):
Im Sommer 2008 konstituierte sich der „Aktionskreis Graffitikultur in Oldenburg“ (AkGO). Der AkGO ist ein Netzwerk aus Jugendfreizeitstätten, Kulturzentren sowie städtischen Einrichtungen, freien Trägern, aktiven Künstlern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Der AkGO wird vom Stadtjugendring Oldenburg rechtlich vertreten und ist eine thematische Projektgruppe des Stadtjugendringes. Der Stadtjugendring ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Oldenburger Jugendinitiativen, Jugendverbänden und Gemeinschaften. Zurzeit vertritt der gemeinnützige Verein Stadtjugendring 21 Mitgliedsverbände aus unterschiedlichen Bereichen des Ehrenamtes. Die zentrale Aufgabe des Stadtjugendrings ist einerseits die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten und andererseits für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit einzutreten.

Warum Graffiti?
Für junge Menschen ist Graffiti ein kreativer Ausdruck von Selbstverwirklichung. Wer der Wand etwas anvertraut, hat auch etwas mitzuteilen. Genauso wie manche Jugendliche Gesang, Tanz und Sport betreiben, finden andere in Graffiti eine individuelle und kreative Ausdrucksform.
Aufgrund gering vorhandener legaler Sprühflächen, sind die jungen KünstlerInnen aktuell gezwungen ihre Kunst auf nicht freigegebenen öffentlichen und privaten Flächen illegal auszuüben. Daher setzt sich der AkGO für ausreichend frei zu besprühende Flächen ein, an der die SprüherInnen ihr Hobby ohne Angst ausüben können. Damit wollen wir die Jugendlichen vor harten Strafen und Kriminalisierung bewahren.
Ehrenamt und Graffiti
Der Stadtjugendring fördert das Ehrenamt auf unterschiedlichen Ebenen und Themengebieten. Er fördert mit speziellen und Interessenbezogenen Projekten neue Engagementformen, wie Graffiti und Ehrenamt. Hier wollen wir gemeinsam mit jungen Menschen die Entwicklung eines jugendgerechten Lebensumfeldes unterstützen. Der AkGO trägt diesbezüglich dazu bei, dass junge KünstlerInnen die Möglichkeiten der Selbstorganisation in der Gesellschaft am Thema Graffiti wahrnehmen.
Durch ausreichend vorhandene und legal zugänglichen Sprühflächen und der Selbstorganisation von Jugendlichen, wollen wir illegales Graffiti eindämmen und möchten die gängige Praxis von Verbot und Strafe durch tatsächlich präventive Alternativen ersetzen. Eine Reduzierung illegaler Graffiti ist zu erwarten.
Veranstaltungen und Aktionen des AKGO
Um oben festgehaltene Ziele zu erreichen haben wir in der beiliegenden Projektskizze unterschiedliche Veranstaltungen und Aktionen beschrieben. Mit diesen Aktionen möchten wir ein Gespräch zwischen der Öffentlichkeit und der Graffitszene in Gang setzen. Der AkGO bildet hierbei die Schnittstelle.
Unsere Kooperationspartner
Dem AkGO wurde durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Auftrag erteilt mit der Verwaltung der Stadt Oldenburg, wie beispielsweise dem Jugendamt, dem Präventionsrat und entsprechenden Bereichen der Oldenburger Polizei in einem breiten Bündnis kurz und langfristige Aktionsangebote zu entwickeln und anzubieten.
Formen der Unterstützung
Wir sind für das Gelingen unseres Projektes auf unterschiedliche Formen der Unterstützung angewiesen.
Finanzielle Förderung für Sprüh- und Schutzmaterialien
Um die in der beiliegenden Projektskizze beschriebenen unterschiedlichen Veranstaltungen, Aktionen und Ziele erreichen zu können, benötigen wir eine finanzielle Förderung. Diesem Schreiben ist eine differenzierte Kostenübersicht für die Projektdauer 2010-2011 beigefügt. Die Kosten entstehen im Zusammenhang mit Sprüh- und Schutzmaterialien. Die in den Sachausgaben differenziert beschriebenen "Sprüh- und Schutzmaterialien" in Höhe von 2400,00 Euro fallen in Verbindung mit den geplanten 6 thematischen Veranstaltungen im Projektzeitraum an.
Ideelle Förderung in Form von Sprüh- und Schutzmaterialien
Aus der Projektbeschreibung ergibt sich die Sachlage, dass bei der Erstellung eines Graffitiobjektes Farbe und andere Materialien benötigt werden. Diese Sachlage ergibt sich zum Beispiel auch bei Sportveranstaltungen in ähnlicher Form, auch hier entstehen Kosten. Auf einer Grafftitiveranstaltung werden folglich „Graffitiobjekte“ (Tags) mit Sprühfarbe erstellt. Der Einsatz von Sprühmaterial (Grundierung, Lacke, Spraydosen etc.) und Schutzmaterial (Handschuhe, Mund- und Atemschutz etc.) entsteht nur im Zusammenhang der Ferienaktion und Auftaktveranstaltung im Projektzeitraum. Wir würden uns sehr über eine kostenlose Überlassung von Sprüh- und Schutzmaterialien freuen.
Förderung Freigabe von legalen und zugänglichen Flächen für Graffiti
Durch die Schaffung von legalen Flächen wird die Chance eröffnet, junge Menschen vom illegalen Sprühen abzuhalten, wodurch das Ausleben ihrer kreativen Jugendkultur ermöglicht wird. Um zentrale und legale Arbeitsflächen für die GraffitikünstlerInnen zu schaffen, bemüht sich der AkGO entsprechende Kooperationspartner zu suchen. Hierzu werden bereits Gespräche mit städtischen Institutionen wie Bau- und Stadtentwicklung für städtische Flächen, Privatpersonen und ortsansässigen Unternehmen geführt. Der AkGO ist Vermittler zwischen der Graffitiszene der öffentlichen Hand, Unternehmen und Privatiers. Für die freigegebenen Flächen werden mit den jeweiligen Eigentümern Nutzungsverträge abgeschlossen. Die Flächen werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Wir haben entsprechende Nutzungsverträge und Hinweisschilder vorbereitet.
Sie können durch Freigabe ihrer Flächen die Ziele der AkGO unterstützen. Neben Bahn- und Autobahnbrücken können auch die Umgebung eines freistehenden Bankautomaten, die Wand eines Geschäfts- bzw. Zaunbereiches, die Front- oder Hinterseite einer Fassade oder Gragentür für kreative Graffitiaktionen genutzt und verschönert werden. Es handelt sich hier jedoch nicht um Auftragsarbeiten, sondern von den Künstlern frei gestaltbare Flächen. Die Wünsche und Interessen des Eigentümers stehen hier nicht im Vordergrund, können aber in Absprache mit dem AkGO und den Künstlern berücksichtigt werden.
Nachweis der Förderung
Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. trägt den AkGO mit und dieser ist ein gemeinnütziger Verein. Sie erhalten eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung, wenn Sie den AkGO entweder finanziell oder durch Sprüh- und Schutzmaterialien unterstützen.
Kontaktdaten:
Anschrift:
von-Finckh-Straße 3
26121 Oldenburg
Tel: 0441-8000844
Fax: 0441-8007658
eMail: info@akgo-ol.de
http://akgo.wordpress.com
Bankverbindung:
Landessparkasse zu Oldenburg
BLZ: 280 501 00
Konto-Nr. 138 69 78
Verwendungszweck: AKGO 2010
Bitte klicken Sie auf das Logo um mehr über AKGO zu erfahren.
